Namensänderung beim BAföG

Beim BAföG gibt es zwei Adressen: Während der Förderung meldest du den neuen Namen dem Amt für Ausbildungsförderung, in der Rückzahlungsphase dem Bundesverwaltungsamt über die Stammdatenänderung im BAföG-Onlineportal.

Zuletzt geprüft: 6. August 2026

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Im Bezug
Amt für Ausbildungsförderung
In der Rückzahlung
Bundesverwaltungsamt
Weg
Stammdatenänderung im Portal
Bei Versäumnis
25 Euro Ermittlungspauschale

Viele übersehen den Wechsel der Zuständigkeit. Das Amt für Ausbildungsförderung bearbeitet die laufende Förderung, das Bundesverwaltungsamt die Rückzahlung des Darlehens.

Eine Meldung beim einen ersetzt die andere nicht. Das Amt ist nicht verpflichtet, Namens- oder Adressänderungen an das Bundesverwaltungsamt weiterzugeben.

So gehst du vor.

  1. Zuständigkeit klären

    Beziehst du noch BAföG, ist das Amt für Ausbildungsförderung deine Adresse. Zahlst du das Darlehen bereits zurück, ist es das Bundesverwaltungsamt.

  2. Stammdatenänderung einreichen

    In der Rückzahlungsphase meldest du Namen und Anschrift über das Onlineformular zur Stammdatenänderung im BAföG-Portal, schriftlich geht es ebenfalls.

  3. Beide Stellen getrennt informieren

    Auch wenn du dem Amt für Ausbildungsförderung deinen neuen Namen mitteilst, ist es nicht verpflichtet, ihn weiterzugeben. Melde ihn im Zweifel doppelt.

  4. Erreichbarkeit sicherstellen

    Für die gesamte Rückzahlungsphase bist du dafür verantwortlich, dass die aktuelle Anschrift vorliegt. Kann Post dich nicht erreichen, wird eine Ermittlungspauschale von 25 Euro fällig.

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Während der Förderung dem Amt für Ausbildungsförderung, in der Rückzahlungsphase dem Bundesverwaltungsamt. Beide Meldungen sind unabhängig voneinander.

Offizielle Quellen.

Geprüft am 6. August 2026. Für Fristen, Formulare und Login-Wege gilt immer die aktuelle Seite der zuständigen Stelle.

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