Namensänderung beim Finanzamt

In den meisten Fällen musst du deinen neuen Namen dem Finanzamt nicht selbst melden. Meldedaten laufen über das Melderegister und die ELStAM-Daten deines Arbeitgebers. Aktiv wirst du, wenn deine Steuerdaten nicht stimmen, du die Steuerklasse ändern möchtest oder du selbstständig bist.

Meistens nötig
Keine eigene Meldung
Aufwand
15 Minuten, wenn überhaupt
Kosten
Keine
Wichtig bei
Steuerklasse, Selbstständigkeit

Das Finanzamt ist die Stelle, bei der die meisten unnötig nervös werden. Die gute Nachricht: Für abhängig Beschäftigte passiert nach der Hochzeit vieles im Hintergrund, weil Standesamt, Meldebehörde und ELStAM miteinander verknüpft sind.

Wichtiger als die Namensmeldung ist deshalb meistens die Frage, ob du die Steuerklasse anpassen willst und ob neben dem Namen noch andere Daten betroffen sind.

So gehst du vor.

  1. Erst prüfen, ob überhaupt etwas zu tun ist

    Schau auf deine nächste Gehaltsabrechnung. Steht dort dein neuer Name und stimmt die Steuerklasse, sind deine ELStAM-Daten bereits aktualisiert und du musst nichts weiter veranlassen.

  2. Steuerklasse bewusst entscheiden

    Als Ehepaar könnt ihr zwischen den Kombinationen wählen. Das ist eine eigene Entscheidung und passiert nicht automatisch. Für das laufende Jahr gilt dafür üblicherweise eine Frist bis zum 30. November.

  3. Nur bei Abweichungen selbst melden

    Stimmen deine Daten nicht oder bist du selbstständig, vermietest oder zahlst Vorauszahlungen, dann melde dich mit deiner Steuer-Identifikationsnummer direkt bei deinem Finanzamt oder über ELSTER.

Finanzamt: die Fragen, die dabei aufkommen.

Die Fragen, die zu diesem Thema fast immer kommen, mit der kürzesten ehrlichen Antwort.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Regel nicht aktiv. Dein neuer Name kommt über das Melderegister in die ELStAM-Daten, die dein Arbeitgeber abruft. Prüfe zur Sicherheit die nächste Gehaltsabrechnung.

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