Zurück zum Geburtsnamen: Antrag und Ablauf
Wie du nach einer Scheidung zu deinem Geburtsnamen zurückkehrst: Unterlagen, Zuständigkeit, Kosten und was direkt danach zu tun ist.
Direkte Antwort
Du gibst beim Standesamt eine öffentlich beglaubigte Erklärung zur Namensführung ab und legst Scheidungsbeschluss, Eheurkunde, Geburtsurkunde und Ausweis vor. Mit Wirksamkeit der Erklärung führst du wieder deinen Geburtsnamen.
Wichtigste Punkte
- Es ist eine Erklärung, kein Antrag mit Begründung: Du musst nicht darlegen, warum du zurück zum Geburtsnamen willst.
- Die Vollständigkeit der Unterlagen entscheidet über die Dauer, nicht die Bearbeitung selbst.
- Plane direkt im Anschluss den neuen Personalausweis ein, weil fast alle weiteren Stellen ihn sehen wollen.
Was vorliegen muss
Voraussetzung ist eine rechtskräftige Scheidung. Rechtskräftig bedeutet: Der Beschluss trägt einen Rechtskraftvermerk des Gerichts. Ein Beschluss ohne diesen Vermerk reicht dem Standesamt in der Regel nicht.
Eine Begründung brauchst du nicht. Die Rückkehr zum Geburtsnamen ist ein Recht, das du durch Erklärung ausübst, nicht ein Antrag, über den jemand entscheidet.
Die Unterlagen, an denen es meistens hakt
Der häufigste Grund für einen zweiten Termin sind fehlende Urkunden. Besonders die Geburtsurkunde ist bei vielen seit Jahren verschollen oder liegt nur als einfache Kopie vor. Beglaubigte Abschriften bekommst du beim Standesamt deines Geburtsorts, das dauert je nach Behörde einige Tage bis Wochen.
Auch die Eheurkunde wird gebraucht. Wenn du sie nicht mehr hast, stellt das Standesamt, das eure Ehe beurkundet hat, eine neue Abschrift aus. Kläre am besten vorab telefonisch, welche Dokumente dein Standesamt konkret sehen will.
Ein Anruf spart einen Termin
Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen Standesämtern im Detail. Ein kurzer Anruf vorab, welche Urkunden in welcher Form vorliegen müssen, ist die günstigste Zeitersparnis in diesem ganzen Prozess.
Der Termin selbst
Zuständig ist üblicherweise das Standesamt an deinem Wohnort oder das Standesamt, bei dem die Ehe beurkundet wurde. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden, das erledigt das Standesamt direkt vor Ort.
Für die Beurkundung fällt eine Gebühr an, die je nach Kommune unterschiedlich ausfällt und meist im zweistelligen Bereich liegt. Zusätzlich kosten benötigte Urkunden jeweils eine eigene Gebühr.
Im Anschluss erhältst du eine Bescheinigung über die geänderte Namensführung. Diese Bescheinigung ist dein Nachweis für alle weiteren Stellen, hebe sie gut auf und mache dir Kopien.
Die ersten Schritte danach
Beantrage zeitnah einen neuen Personalausweis, gegebenenfalls auch einen neuen Reisepass. Fast jede weitere Stelle will den neuen Namen anhand eines gültigen Ausweises sehen, nicht nur anhand der Bescheinigung.
Danach folgen Arbeitgeber, Krankenkasse und Bank, weil dort Gehalt, Gesundheitsdaten und Zahlungsverkehr hängen. Der Rest, also Verträge, Kundenkonten und Mitgliedschaften, lässt sich gebündelt hinterher erledigen.
Wenn du nicht bei null anfangen willst: neuerName.com baut aus deiner konkreten Situation eine Reihenfolge mit den Stellen, die bei dir tatsächlich relevant sind.
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Kurz beantwortet, ohne dass du dafür zurück in den Text musst.