Grundbuch berichtigen nach der Namensänderung
Wie die Namensberichtigung im Grundbuch abläuft, welchen Nachweis das Amt verlangt und warum spätestens beim Verkauf kein Weg daran vorbeiführt.
Direkte Antwort
Du teilst dem Grundbuchamt die Namensänderung mit und beantragst die Berichtigung des eingetragenen Namens. Der Nachweis muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde geführt werden, eine einfache Kopie reicht nicht. Spätestens wenn du über den Grundbesitz verfügen willst, musst du die Änderung belegen.
Wichtigste Punkte
- Zur Berichtigung braucht es keine Bewilligung, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird.
- Der alte Name wird rot unterstrichen, der neue mit Berichtigungsvermerk eingetragen.
- Ohne Berichtigung stockt später der Verkauf, die Umschuldung oder die Beleihung.
Warum das eine Berichtigung ist
Dein Eigentum hängt nicht am Namen, sondern an dir. Der Eintrag wird durch eine Heirat nicht falsch im Sinne des Eigentums, aber er wird unrichtig in der Bezeichnung. Genau dafür kennt § 22 GBO die Berichtigung: Einer Bewilligung bedarf es nicht, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird.
Der Nachweis ist streng geregelt. § 29 GBO verlangt öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Eine Eheurkunde ist eine solche Urkunde, ein Scan oder eine einfache Kopie dagegen nicht.
So läuft es beim Grundbuchamt
Du teilst dem Grundbuchamt die Änderung mit, fügst den Nachweis bei und beantragst die Berichtigung. Nach Prüfung wird dein bisheriger Name im Grundbuch rot unterstrichen und der neue Name eingetragen, versehen mit dem Hinweis, dass die Eintragung im Wege der Berichtigung erfolgt.
Ein Notar ist dafür in der Regel nicht nötig, weil die Personenstandsurkunde die Formanforderung bereits erfüllt. Frag beim zuständigen Amtsgericht nach dem gewünschten Weg und danach, ob und welche Kosten anfallen.
- Zuständiges Amtsgericht mit Grundbuchamt ermitteln
- Antrag mit Grundbuchblattnummer stellen
- Eheurkunde im Original oder als beglaubigte Abschrift beifügen
- Grundbuchauszug nach der Berichtigung ablegen
Spätestens beim nächsten Schritt
Du musst die Berichtigung nicht sofort erledigen. Spätestens wenn du über den Grundbesitz verfügen willst, also verkaufst, überträgst, teilst oder neu belastest, musst du die Namensänderung mit den entsprechenden Nachweisen belegen.
Wer das vorher erledigt, spart sich Termindruck. Beim Verkauf oder bei einer Anschlussfinanzierung ist der Zeitplan meist eng, und ein fehlender Nachweis blockiert dann eine Kette aus Notar, Bank und Käufer.
Grundschuld bleibt bestehen
Eine eingetragene Grundschuld wird durch die Namensberichtigung nicht berührt. Informiere deine Bank trotzdem, damit Unterlagen und Register zusammenpassen.
Was rund um die Immobilie mitläuft
Neben dem Grundbuch führen weitere Stellen deinen Namen: Grundsteuerbescheid, Wohngebäude- und Elementarversicherung, Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen, Verwalterportale, Schornsteinfeger, Energieversorger und die Bank mit der Finanzierung.
Bei einer Eigentumswohnung kommt die Eigentümergemeinschaft dazu, mit Beschlusssammlung, Abrechnungen und Zustelladressen. Diese Stellen erfahren die Berichtigung nicht vom Grundbuchamt.
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Kurz beantwortet, ohne dass du dafür zurück in den Text musst.