Testament und Vorsorgevollmacht nach der Namensänderung
Warum ein Testament mit dem alten Namen wirksam bleibt, welcher Grund nach der Hochzeit trotzdem für eine Überarbeitung spricht und wie du Registereinträge aktualisierst.
Direkte Antwort
Ein handschriftliches Testament wird durch deinen alten Namen nicht unwirksam: Die Unterschrift soll zwar Vor- und Familiennamen enthalten, eine andere Unterzeichnung schadet nach § 2247 Absatz 3 BGB aber nicht, wenn Urheberschaft und Ernstlichkeit feststehen. Der eigentliche Anlass für eine Überarbeitung ist die Eheschließung selbst, weil dein Ehegatte pflichtteilsberechtigt wird.
Wichtigste Punkte
- Der alte Name ist ein Formproblem, das das Gesetz ausdrücklich entschärft.
- Eine ältere letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn sie den neuen Ehegatten übergeht.
- Registereinträge im Zentralen Vorsorgeregister lassen sich kostenfrei ändern.
Der alte Name macht nichts unwirksam
§ 2247 BGB regelt das eigenhändige Testament: eigenhändig geschrieben und unterschrieben, mit Angaben zu Zeit und Ort. Absatz 3 sagt, dass die Unterschrift Vor- und Familiennamen enthalten soll, und ergänzt ausdrücklich: Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht das zur Feststellung der Urheberschaft und der Ernstlichkeit aus, steht das der Gültigkeit nicht entgegen.
Ein Testament, das du als Anna Müller geschrieben hast und das heute Anna Schmidt heißt, ist also nicht wertlos. Trotzdem erleichterst du deinen Erben viel, wenn das Dokument eindeutig zu deinem heutigen Namen passt.
Der eigentliche Anlass ist die Ehe
Wichtiger als der Name ist, was die Eheschließung erbrechtlich auslöst. Nach § 2079 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung nicht bekannt war oder der erst später pflichtteilsberechtigt geworden ist.
Genau das passiert durch eine Heirat: Dein Ehegatte wird pflichtteilsberechtigt. Ein Testament aus der Zeit davor kann dadurch angreifbar werden. Wer also ohnehin an den Namen denkt, sollte den Anlass nutzen und den Inhalt prüfen, gern mit anwaltlicher oder notarieller Beratung.
Sauber neu statt nachträglich ändern
Streiche nicht im alten Testament herum. Verfasse eine neue Fassung mit Datum und widerrufe die alte ausdrücklich, oder vernichte sie.
Vorsorgevollmacht und Registereintrag
Eine Vorsorgevollmacht bleibt bei einer Namensänderung wirksam. Praktisch zählt aber, ob Banken, Ärzte und Behörden die bevollmächtigte Person eindeutig zuordnen können. Wenn dein Name oder der deiner Vertrauensperson sich ändert, gehört das in die Unterlagen.
Ist die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert, kannst du die Daten kostenfrei ändern, über das persönliche Nutzerkonto mit dem Aktivierungscode aus der Registrierungsbestätigung oder mit einem Formular. Wichtig ist dabei, frühere Vor- und Nachnamen der benannten Vertrauensperson anzugeben, damit die Änderung eindeutig zugeordnet werden kann.
- Vollmachtsurkunde mit aktuellem Namen ergänzen oder neu ausstellen
- Registereintrag im Vorsorgeregister kostenfrei aktualisieren
- Bankvollmachten separat bei der Bank anpassen
- Kopien bei Vertrauenspersonen und Hausarztpraxis austauschen
Die Ehe ersetzt keine Vollmacht
Seit 2023 gibt es das Ehegattennotvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es erlaubt einem Ehegatten, in Angelegenheiten der Gesundheitssorge zu handeln, wenn der andere wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit selbst nicht kann.
Dieses Recht ist eng begrenzt: Es endet spätestens sechs Monate nach dem ärztlich festgestellten Zeitpunkt, gilt nicht bei Getrenntleben und besteht nicht, wenn bereits eine Vollmacht für diese Angelegenheiten erteilt ist. Für Bank, Behörden und Verträge hilft es gar nicht. Eine Vorsorgevollmacht bleibt deshalb sinnvoll, auch wenn ihr verheiratet seid.
Häufige Fragen zu diesem Thema.
Kurz beantwortet, ohne dass du dafür zurück in den Text musst.