Arbeit & Finanzen6 Min. LesezeitVon Oliver PitschZuletzt geprüft 8. August 2026

Impressum und Website nach der Namensänderung

Warum der Name im Impressum keine Kür ist, welche Stellen auf der Website mitwandern und was du bei Domain, Datenschutz und Profilen prüfst.

Direkte Antwort

Nach § 5 DDG müssen Diensteanbieter für geschäftsmäßige digitale Dienste unter anderem Namen und Anschrift leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Ein veralteter Name im Impressum ist deshalb ein Punkt, den du zügig korrigierst, gefolgt von Datenschutzerklärung, Verträgen und Profilen.

Wichtigste Punkte

  • Der Name im Impressum ist eine gesetzliche Pflichtangabe.
  • Die Datenschutzerklärung nennt dieselbe Person als Verantwortliche.
  • Die Domain muss nicht wechseln, die Angaben dahinter schon.

Was im Impressum stehen muss

§ 5 DDG verlangt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste unter anderem den Namen und die Anschrift der Niederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, das Register mit Registernummer und bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde.

Für Kammerberufe kommen Angaben zur Kammer, zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen dazu. Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Die Website endet nicht beim Impressum

Dein Name steht selten nur an einer Stelle. Prüfe Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Musterverträge, Angebots- und Rechnungsvorlagen, Über-mich-Seite, Autorenzeile im Blog, Newsletter-Absender und Formularbestätigungen.

Die Datenschutzerklärung ist dabei mehr als Kosmetik: Sie benennt die verantwortliche Person, und das sollte derselbe Name sein, der im Impressum steht.

  • Impressum und Datenschutzerklärung
  • AGB, Widerrufsbelehrung und Vertragsvorlagen
  • Autorenzeilen, Über-mich-Seite und Newsletter
  • Formularbestätigungen und automatische E-Mails

Domain, Konten und Verzeichnisse

Eine Domain mit deinem alten Namen musst du nicht aufgeben. Sinnvoll ist sie oft weiterhin, weil Links, Suchergebnisse und Visitenkarten daran hängen. Ändern solltest du dagegen die hinterlegten Kontaktdaten beim Registrar und im Kundenkonto des Hosters.

Danach folgen die externen Stellen: Branchenverzeichnisse, Kartendienste, Bewertungsportale, Social-Media-Profile, Portfolios und Plattformen, über die du Aufträge bekommst. Diese Einträge sind oft älter als deine Website und werden am längsten vergessen.

Umleitung statt Umbenennung

Wenn du doch eine neue Domain willst, richte eine dauerhafte Weiterleitung ein und lass die alte Domain laufen. Sonst verlierst du Verlinkungen und Sichtbarkeit.

Warum das zügig erledigt gehört

Falsche oder unvollständige Anbieterangaben sind ein klassischer Anlass für Abmahnungen. Der Aufwand für die Korrektur ist minimal, das Risiko einer veralteten Angabe unnötig.

Setz dir dafür einen Termin und arbeite die Seiten in einem Durchgang ab. Verteilt über Monate bleibt fast immer eine Stelle stehen, meistens die, die andere zuerst finden.

Häufige Fragen zu diesem Thema.

Kurz beantwortet, ohne dass du dafür zurück in den Text musst.

Zügig, ja. Name und Anschrift gehören zu den Angaben, die ständig verfügbar und richtig sein müssen.

Verwandte Fragen, die oft direkt danach auftauchen.

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Der Artikel erklärt. Die Checkliste erinnert.

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